Service

Öffnungszeiten

Montag  8.00h-14.30h und 15.30h-20.00h

Dienstag 8.00h-13.00h und 13.30h-20.00h

Mittwoch 8.00h-14.00h

Donnerstag 8.00h-14.30h und 15.00h-20.00h

Freitag 8.00h-14.00h

 

Termine nach Vereinbarung


Termine

Für die Terminvereinbarung nehmen Sie bitte telefonisch oder per email Kontakt zu uns auf. Wenn Sie uns telefonsich nicht erreichen, hinterlassen Sie uns bitte Ihre  Nachricht, Anliegen und Telefonnummer, wir bemühen uns Sie zeitnah zurück zurufen.

Bitte teilen Sie uns Terminabsagen oder Terminänderungen so früh wie möglich, spätestens 24h vorher mit. Nicht eingehaltene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden Ihnen privat  in Rechnung gestellt. Unsere Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt, Ihr Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. Bei rechtzeitiger Absage vereinbaren wir selbstverständlich einen neuen Termin.


Informationen

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Osteopathie

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Ihre osteopathischen Behandlungen.

Sollte Ihre Krankenkasse Ihre osteopathischen Behandlungen unterstützen, dann benötigen Sie eine “Empfehlung für Osteopathie”, die Sie von Ihrem Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Gynäkologe, Zahnarzt) auf einem Privatrezept erhalten. 

 

Physiotherapie

Die Behandlungszeiten für Physiotherapie, Manuelle Therapie sind von den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben.

Sie vereinbaren mit unserer Praxis einen Behandlungsvertrag für gesetzlich Versicherte:

1. Die Abrechnung erfolgt nach den mit Ihrer Krankenkasse vertraglich vereinbarten Sätzen.

2. Sofern Sie gemäß ärztlicher Verordnung nicht von der Zuzahlung befreit sind, sind Leistungen der Physiotherapie mit 10% zuzahlungspflichtig und zuzüglich  10€ pro Rezept Für die Berechnung  gelten die jeweils aktuellen Kassensätze. Über den genauen Betrag erhalten Sie eine Quittung. 

3. Zu den Terminen bringen Sie bitte ein Handtuch sowie bequeme Kleidung mit.


Private Krankenversicherung

 

Osteopathie

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ (GEBÜH).

Die Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für die Behandlungen, falls die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist.

 

Physiotherapie

Sie vereinbaren mit unserer Praxis einen Behandlungsvertrag für Privat Versicherte:

 

Diese Vereinbarung ist unabhängig von einer Erstattung der Vergütung durch Ihre Beihilfestelle und/oder Privater Krankenversicherung. Bitte erkundigen Sie sich entsprechend bei Ihrem Kostenträger. Die Behandlungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Überschreitung dieser Zahlungsfrist entsteht, ohne weitere Zahlungsaufforderung oder Mahnung, ein Anspruch auf Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen.

Zu den Terminen bringen Sie bitte ein Handtuch sowie bequeme Kleidung mit.